Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge, Tischreservierungen und sonstigen Leistungen der CAVOS Stuttgart GmbH, Lautenschlagerstraße 20, 70173 Stuttgart (nachfolgend „Restaurant“ oder „wir“), die über unsere Website, telefonisch oder vor Ort geschlossen werden.
2. Tischreservierungen und Stornierungen
Mit der Tischreservierung, sei es online, telefonisch oder persönlich, gibt der Gast ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Bewirtungsvertrages ab. Das Restaurant nimmt dieses Angebot durch eine Bestätigung (z. B. per E-Mail oder SMS) an.
Da wir Speisen und Personal für reservierte Tische entsprechend disponieren müssen, gelten folgende Stornierungsbedingungen:
- Einzelreservierungen (bis 6 Personen): Eine kostenfreie Stornierung ist bis zu 4 Stunden vor der reservierten Zeit möglich. Bei späterer Stornierung oder Nichterscheinen (No-Show) behalten wir uns vor, eine angemessene Ausfallgebühr in Höhe von 20,00 EUR pro Person zu berechnen.
- Gruppenreservierungen (ab 7 Personen): Eine kostenfreie Stornierung ist bis 24 Stunden vor der reservierten Zeit möglich. Für das Nichterscheinen einzelner oder aller Personen ohne rechtzeitige vorherige Absage behalten wir uns die Berechnung einer Ausfallgebühr von 25,00 EUR pro abwesender Person vor.
Die Ausfallgebühr entfällt, wenn der Tisch anderweitig vergeben werden kann. Dem Gast bleibt der Nachweis vorbehalten, dass uns kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist.
Reservierte Tische werden maximal 15 Minuten ab der vereinbarten Uhrzeit freigehalten. Bei einer größeren Verspätung ohne vorherige telefonische Benachrichtigung erlischt der Anspruch auf den Tisch.
3. Preise und Zahlungsbedingungen
Alle auf der Website oder in unseren Speisekarten angegebenen Preise sind Endpreise in Euro und verstehen sich inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
Die Zahlung erfolgt grundsätzlich unmittelbar nach dem Verzehr im Restaurant. Wir akzeptieren Barzahlung, EC-Karten sowie gängige Kreditkarten. Rechnungen für Gruppenveranstaltungen sind, sofern nicht anders vereinbart, ohne Abzug sofort nach Erhalt fällig.
4. Hausrecht und Verhaltensregeln
Wir üben das Hausrecht aus. Wir behalten uns vor, Gästen den Zutritt zu verweigern oder sie des Hauses zu verweisen, wenn sie stark alkoholisiert sind, andere Gäste belästigen, sich ungebührlich verhalten oder den reibungslosen Betriebsablauf stören.
Das Mitbringen von eigenen Speisen und Getränken ist nicht gestattet. Ausnahmen (z. B. eine Geburtstagstorte) bedürfen der vorherigen ausdrücklichen Zustimmung durch die Restaurantleitung.
5. Haftung
Das Restaurant haftet für Schäden des Gastes nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Restaurants, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen. Dies gilt nicht für die Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit sowie für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten). Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
Für verlorene oder beschädigte Garderobe sowie eingebrachte Wertgegenstände der Gäste wird keine Haftung übernommen, es sei denn, der Schaden wurde von uns vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht.
6. Besondere Bedingungen für Veranstaltungen
Bei der Buchung von geschlossenen Gesellschaften oder speziellen Events (z. B. Firmenfeiern) gelten gesonderte Veranstaltungsbedingungen, die im jeweiligen Angebot bzw. Veranstaltungsvertrag individuell vereinbart werden. Diese haben Vorrang vor diesen allgemeinen AGB.
7. Jugendschutz
Die Abgabe von alkoholischen Getränken erfolgt nur im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen des Jugendschutzgesetzes. Im Zweifelsfall sind unsere Mitarbeiter berechtigt und verpflichtet, sich einen amtlichen Lichtbildausweis vorlegen zu lassen.
8. Schlussbestimmungen
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gelten die gesetzlichen Vorschriften.